Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge haben Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung im Verlauf einer normalen Schwangerschaft Anspruch auf drei Ultraschalluntersuchungen.
Diese erfolgen zwischen
- 09. – 12. Schwangerschaftswoche
- 19. – 22. Schwangerschaftswoche
- 29. – 32. Schwangerschaftswoche
Weitere Untersuchungen sind dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, wenn besondere Voraussetzungen oder Symptome vorliegen, die in den “Mutterschafts-Richtlinien“ abschließend festgelegt sind.
Über diese Grundversorgung hinausgehende zusätzliche Ultraschalluntersuchungen können die Sicherheit erhöhen.
Wachstum, Organentwicklung des Kindes und Fruchtwassermenge können in kürzeren Abständen überprüft werden.
Gleichzeitig kommen zusätzliche Ultraschalluntersuchungen dem Bedürfnis entgegen, das Baby öfter zu sehen und die Entwicklung zu verfolgen.