Ultraschall

Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge haben Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung im Verlauf einer normalen Schwangerschaft Anspruch auf drei Ultraschalluntersuchungen.

Diese erfolgen zwischen

  • 09. – 12. Schwangerschaftswoche
  • 19. – 22. Schwangerschaftswoche
  • 29. – 32. Schwangerschaftswoche

Weitere Untersuchungen sind dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, wenn besondere Voraussetzungen oder Symptome vorliegen, die in den “Mutterschafts-Richtlinien“ abschließend festgelegt sind.
Über diese Grundversorgung hinausgehende zusätzliche Ultraschall­untersuchungen können die Sicherheit erhöhen.
Wachstum, Organ­entwicklung des Kindes und Fruchtwassermenge können in kürzeren Abständen überprüft werden.
Gleichzeitig kommen zusätzliche Ultraschalluntersuchungen dem Bedürfnis entgegen, das Baby öfter zu sehen und die Entwicklung zu verfolgen.